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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Knauber Gas GmbH & Co. KG
Stand 01.10.2021 (Pellets)
1. Geltungsbereich
(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(2) Alle Vertragsabreden bedürfen der Schriftform. Abweichungen und Ergänzungen von diesen Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten aber nur, soweit nicht andere Geschäftsbedingungen aus unserem Hause spezieller sind.
(4) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber allen Kunden sowohl als Verbraucher als auch Unternehmer, es sei denn, in den jeweiligen Klauseln wird eine Differenzierung vorgenommen.
(5) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auszugsweise auf der Rückseite der Formulare (wie bei Lieferscheinen und Rechnungen) abgedruckt, liegen in den Geschäftsräumen aus und können jederzeit angefordert werden. Darüber hinaus stehen sie als PDF Datei unter www.knauber.de zur Verfügung.
2. Angebot, Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote, mündlich oder schriftlich, sind immer freibleibend und unverbindlich. Aufträge werden erst rechtsverbindlich, wenn diese in angemessener Frist schriftlich bestätigt werden.
(2) Ein Dauerlieferabkommen oder Pelletsliefervertrag bedarf grundsätzlich der Schriftform.
3. Preise
(1) Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen etwa aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreisänderungen oder Steueränderungen eintreten. Diese Änderungen werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Festpreise haben nur dann Gültigkeit, wenn sie als solche schriftlich anerkannt und in Verbindung mit einer zeitlichen Absprache über die Aufnahme und den Abschluss der Arbeiten vereinbart werden.
(3) Die Preise verstehen sich für normale Arbeitszeit und Arbeitsleistungen. Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden die tariflichen Zuschläge auf den Effektivlohn aufgeschlagen.
4. Zahlung
(1) Grundsätzlich sind die Zahlungen in bar zu leisten. Skontoabzüge sind ausgeschlossen, sofern Sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug mit der Lieferung fällig. Die Zahlung erfolgt nur dann rechtzeitig, wenn wir über den Gegenwert mit Wertstellung an dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitstag verfügen können. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung werden Zinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes mindestens jedoch 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen bekannt gegebenen Basiszinssatz gem. § 247 BGB berechnet. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(3) Haben wir mit dem Kunden zur Einziehung der Forderungen ein SEPA-Lastschriftverfahren, z. B. aufgrund eines SEPA-Basislastschrift-Mandates oder eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates, vereinbart und schlägt dieses auf Grund eines Umstandes fehl, der vom Kunden zu vertreten ist, so werden sämtliche Restforderungen sofort fällig.
(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, oder anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist er befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5. Beim Pelletskauf besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (gilt für private u. gewerbl.Kunden)
Beim Pelletskauf besteht das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucherkunden nicht, weil auf Verträge über die Lieferung von Pellets der Ausschlussgrund des § 312g Abs.2 Nr.8 BGB anwendbar ist. Verbraucher können somit ihre auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung nicht widerrufen. Dies gilt auch für den gewerblichen Kunden.
6. Liefer- und Leistungszeit, Lieferhindernisse und Höhere Gewalt
(1) Die Lieferung erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Kunden und nur bei der Bereitstellung technisch mangelfreier Anlagen. Der Lagerraum und die Befülleinheit sowie die Heizanlage müssen den einschlägigen Empfehlungen des DEPV (bzw. ab Mitte/Ende 2014 den VDI-Richtlinien) entsprechen. Die für die Befüllung der Heizanlage relevanten Bedienungshinweise des jeweiligen Heizkesselherstellers sind vom Betreiber der Heizungsanlage oder dessen Vertreter zu beachten. Für eine Staubabsaugung muss ein 220 V Stromanschluss vorhanden sein
(2) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
(3) Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen der Schriftform, ansonsten sind sie unverbindlich.
(4) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – wie z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Frist hinauszuschieben. Wenn die Behinderung länger als drei Monate andauert, ist der Kunde nach angemessener Fristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Der Kunde wird von uns nur mit normkonformen Produkten beliefert. Der Kunde verpflichtet sich, sofern ein entsprechender Liefervertrag abgeschlossen wurde während der Vertragslaufzeit seinen Bedarf an Pellets ausschließlich bei uns zu beziehen. Der Kunde verpflichtet sich rechtzeitig vor Leerwerden des Lagers, seinen Bedarf an uns zu melden.
(6) Die Wahl des Transportmittels oder des Spediteurs bleibt uns über lassen. Der Kunde hat Sorge zu tragen, dass die Zufahrt eine schweren LKW (bis zu 40 t, 30 m Schlauchlänge) erfolgen kann.
(7) Als Mindestbestellmenge gelten 3000 kg. Kleinere Bestellmengen werden in der Regel nicht ausgeliefert, es sein denn der Kunde erklärt sich ausdrücklich dazu bereit einen Mindermengenzuschlag zu bezahlen.
(8) Ereignisse oder Umstände, die uns die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erheblich erschweren oder vorübergehend oder dauernd, ganz oder teilweise unmöglich machen, und zwar gleich, ob sie bei uns selbst oder unseren Lieferanten eintreten oder vorliegen, berechtigen uns die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, einzuschränken oder hinsichtlich des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Reichen die zur Versorgung aller Kunden zur Verfügung stehenden Mengen nicht aus, sind wir unter der Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten berechtigt, die Lieferungen verhältnismäßig zuzuteilen, einzuschränken oder einzustellen.
(9) Zu den außergewöhnlichen Ereignissen zählen insbesondere Krieg, Terror, Aufruhr, Störung von Transportwegen, behördliche Maßnahmen, Versorgungskrisen, Arbeitskampfmaßnahmen, Pandemien usw. Der Kunde kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen, dem Kunden zumutbaren Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht oder erklären wir, innerhalb der angemessenen Frist nicht liefern zu können, kann der Kunde hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils zurücktreten. Ersatzansprüche - gleich welcher Art - stehen dem Kunden nicht zu.
7. Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum und das Verfügungsrecht an der Lieferung (Vorbehaltsware) bis zum Eingang sämtlicher Forderungen gegenüber den Kunden und mit ihm verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist dann verpflichtet, sämtliche in seinem Besitz befindliche Vorbehaltswaren unverzüglich auf seine Kosten an uns zurückzugeben. Für den Fall des Rücktritts gestattet uns der Kunde ein ungehindertes Betreten seines Grundstücks. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach der Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung berechtigt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Kosten oder Aufwendungen - anzurechnen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und ggf. auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser oder Diebstahlschäden ausreichend zu versichern.
(4) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(5) Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst nach der vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von uns gegen den Kunden oder gegen die mit ihm verbundenen Unternehmen im Sinne des §§ 15 ff Aktiengesetz auf den Kunden über.
(6) Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des/der Rechnungsendbetrages/-beträge der Forderungen von uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unser Recht, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht im Zahlungsverzug ist und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder eine Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(7) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
8. Gewährleistung
(1) Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Bei Fehlschlagen einer Ersatzlieferung kann der Kunde Herabsetzung des Preises in angemessener Höhe oder Rückgängigmachung der Einzellieferung verlangen. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist erlöschen die Gewährleistungsrechte. Dies gilt nicht, wenn dieser Mangel arglistig verschwiegen oder wir ausnahmsweise eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
(3) Wir liefern ausschließlich Produkte entsprechend EN14961 – 2 DIN plus. Da es sich um ein Naturprodukt handelt, unterliegt es gewissen Schwankungen, die sich nicht auf die Qualität auswirken. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für Farbe, Form Geruch oder vergleichbare Produktunregelmäßigkeiten.
(4) Entspricht die Gesamtanlage des Kunden (Einblas- / Absaugstutzen, Lagerraum, Lageraustrag, Heizanlage, Tankanlage) oder Teile davon nicht den Anforderungen oder den einschlägigen Empfehlungen des DEPV und Fachverbänden, übernehmen wir keine Gewähr für die Qualität des Produktes und seiner Eigenschaften.
(5) Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwei Jahre, bei Lieferung gebrauchter Gegenstände ein Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang.
(6) Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist immer ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478,479 BGB bleibt unberührt.
(7) Im Übrigen sind andere oder weitergehende Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(8) Garantien im Rechtsinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
9. Haftung (Ausschluss)
Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden beiVertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durchvorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von uns, eines unserer Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Vertreters verursacht wurde.
10. Gefahrübergang
(1) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat, auch wenn frachtfreie Lieferung oder der Transport mit eigenen Transportmitteln der Firma vereinbart ist.
(2) Gerät der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über. Das gleiche gilt, wenn eine Montage aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unterbrochen wird und wenn wir die bis dahin erbrachten Leistungen in die Obhut des Kunden übergeben haben.
11. Gerichtsstand
(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt nur das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebende Recht am Sitz der Gesellschaft.
(2) Erfüllungsort für Lieferungen ist die Versandstelle/Lieferstelle, Erfüllungsort für die Zahlungen sowie die sonstigen Leistungen ist der Sitz der Gesellschaft. (Bonn)
(3) Sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist der Gerichtsstand Bonn. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.
12. Datenschutz
Die Daten des Kunden werden nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und nach der Datenschutzgrundverordnung geschützt. Wir sind berechtigt, zum Zwecke der Auftragserfüllung anfallende personenbezogene Daten mit seiner Zustimmung oder aufgrund eines Vertrages zu speichern und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten und einzusetzen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der Erfordernisse einer ordnungsgemäßen Auftragsabwicklung. Auf die Bonitätsprüfung durch ein Kreditinformationsunternehmen oder einen Wirtschaftsinformationsdienst, insbesondere bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) weisen wir ausdrücklich hin. (Berechtigtes Interesse).
Dabei werden erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung der Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlung ist Art 6 Abs. 1 Buchstabe b und Art 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO übermittelt. Übermittlungen auf der Grundlage von Art 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung unserer berechtigter Interessen oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§§505a und 506 BGB).
Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art 14 DS-GVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.
Eine Nutzung von Kundendaten zu Werbezwecken oder für andere Zwecke wird ausschließlich nur nach ausdrücklich erklärter Einwilligung des Kunden erfolgen und diese kann jederzeit widerrufen werden. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind und keine weitere rechtliche Verpflichtung zur Vorhaltung der Daten besteht. Die ausführliche Rechtsgrundlage der Verarbeitung und eine ausführliche Darstellung der Kundenrechte finden Sie unter www.knauber-holzpellets.de/datenschutz-fuer-unsere-kunden.html Erklärungen des Kunden richtet er an Knauber Gas GmbH & Co-KG 53115 Bonn, Endenicher Straße 120-140 Tel Nummer 0228/512-0, oder per E-Mail an datenschutzinfo(at)knauber.de
13.Information
An einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil. Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: ec.europa.eu/consumers/odr
Bonn, 01.10.2021Knauber Gas GmbH & Co. KG
Sitz der Gesellschaft ist Bonn, Amtsgericht Bonn, HRA 4926
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin:
Knauber Gas Verwaltungs-GmbH, Amtsgericht Bonn, HRB 9766
vertreten durch die Geschäftsführerin Dr. Ines Knauber-Daubenbüchel